Fahrerlaubnis und Führerschein

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird in Deutschland rechtlich streng zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein unterschieden.

Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung einer Person zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Dagegen ist der Führerschein nur die Beweisurkunde darüber, dass die darin genannte Person eine Fahrerlaubnis für die darin ausdrücklich ausgewiesenen Kraftfahrzeugarten hat.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (also ohne vorherige Zulassung auf Grund einer umfassenden Prüfung der praktischen und theoretischen Befähigung sowie der charakterlichen Eignung) ist eine Straftat, das Fahren ohne Mitführen des Führerscheins ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer geringen Geldbuße geahndet wird.

Ein Verlust des Führerscheins führt nicht zum Verlust der Fahrerlaubnis; wird hingegen die Fahrerlaubnis entzogen, darf man auch dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr mit den zuvor darauf ausgewiesenen Fahrzeugen teilnehmen, wenn man noch im Besitz des Führerscheins sein sollte.

In manchen Fällen (beispielsweise während der Dauer eines verhängten Fahrverbots) ist man verpflichtet, die Führerscheinurkunde zeitlich vorübergehend bei einer Behörde abzuliefern; die Fahrerlaubnis selbst wird von einem solchen Fahrverbot jedoch nicht berührt, sondern bleibt erhalten. Wird einem die Fahrerlaubnis entzogen, darf man dennoch Fahrzeuge benutzen, für die keine Fahrerlaubnis nötig ist (Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas); bei einem Fahrverbot hingegen ist das Führen jeglicher mit Motorkraft betriebener Straßenfahrzeuge untersagt.

Wegen des unterschiedlichen Sprachgebrauchs im Ausland und auch weil es unter Nichtjuristen weit verbreitet ist, die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein weitgehend als gleichwertig nebeneinander zu gebrauchen, sollen im Interesse größerer Verständlichkeit auch hier die beiden Begriffe nicht immer streng voneinander getrennt werden. Es wird also z. B. sowohl von Fahrerlaubnisklassen wie von Führerscheinklassen usw. die Rede sein.