Wer braucht einen Führerschein?

Bis auf wenige Ausnahmen muss eine gültige Fahrerlaubnis haben, wer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegen will.

Ein Kraftfahrzeug ist im Gegensatz zu einem Luft- oder einem Schienenfahrzeug ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Öffentlicher Straßenverkehr findet überall dort statt, wo eine für den Verkehr geeignete Fläche entweder auf Grund einer ausdrücklichen verwaltungsrechtlichen Widmung (Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen, Ortsstraßen usw.) für den Verkehr mit Fahrzeugen freigegeben ist.

Aber auch dort, wo mit dem Willen bzw. auch nur mit der Duldung des Berechtigten Privatflächen für eine unbestimmte Vielzahl von Benutzern und Fahrzeugen freigegeben ist, findet öffentlicher Verkehr statt (Parkplätze, Privatwege, deren Benutzung mit Fahrzeugen gestattet ist, Tankstellengelände während der Öffnungszeiten, Gewerbegebiete usw.).

Für bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ist ausnahmsweise eine Fahrerlaubnis nicht nötig (Mofas, elektromotorbetriebene Krankenfahrstühle, langsam fahrenden Arbeitsmaschinen).

Auch für das Lenken eines Fahrzeugs beim Abschleppen wird eine Fahrerlaubnis nicht benötigt. Unter Abschleppen versteht man das Mitführen eines betriebsunfähigen Kraftfahrzeugs hinter einem anderen Kraftfahrzeug, um es zu einem möglichst nahe gelegenen Bestimmungsort zu verbringen. Derjenige, der das abgeschleppte Fahrzeug "führt", sollte mit der Bedienung desselben vertraut sein, so dass es empfehlenswert ist, auch das abgeschleppte Fahrzeug nur jemanden mit einer Fahrerlaubnis - gleich welcher Klasse - zu überlassen. Der Führer des abschleppenden Fahrzeugs benötigt die Fahrerlaubnis für dessen Klasse.

Im Gegensatz zum Abschleppen versteht man unter Schleppen das Mitführen eines betriebsfähigen Kraftfahrzeugs als Anhänger hinter einem anderen Kraftfahrzeug. Hierzu benötigen beide Fahrzeugführer die jeweils für ihr Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis. Das Schleppen eines Fahrzeugs ist grundsätzlich verboten; es können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.