Das Punktesystem - Überblick

Alle verkehrsrechtlich bedeutsamen Verstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) werden jeweils mit einer bestimmten Anzahl von Punkten bewertet.

Die Anzahl der Punkte richtet sich nach einer sehr umfangreichen Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), in der gleichsam noch einmal die in Betracht kommenden Verkehrsstraftaten und die im Bußgeldkatalog erfassten Taten gespiegelt werden, soweit es sich nicht lediglich um Verstöße aus dem Verwarnungsgeldbereich handelt.

Mit Punkten werden nur Ordnungswidrigkeiten bewertet, die mit einem Bußgeld von mindestens 40 € bedroht sind. Entsprechend der erwähnten Anlage wird die Bewertung eines im Verkehrszentralregister einzutragenden Verstoßes durch das Kraftfahrtbundesamt vorgenommen. Es sind also weder die örtlichen Führerscheinbehörden noch die Bußgeldstellen oder die Gerichte für die Punktebewertung zuständig. Daher ist es auch nicht vorgeschrieben, dass sich aus einem Bußgeldbescheid bereits die Anzahl der Punkte ergeben muss; allerdings sind die Bußgeldstellen natürlich nicht gehindert, die Anzahl der zu erwartenden Punkte informatorisch auch auf dem Bußgeldbescheid mitzuteilen - vielfach geschieht dies auch.

In das Verkehrszentralregister werden auch solche Straftaten eingetragen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden, hierzu gehören zum Beispiel Beleidigungen, vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzungen, Nötigungsvorgänge. Auch diese Delikte werden dann mit Punkten bewertet, und zwar regelmäßig mit 5 Punkten.

Wird eine Eintragung im Verkehrszentralregister wegen Erreichens der Tilgungsreife gelöscht, so verschwinden damit auch die mit dieser Eintragung verbundenen Punkte.

Das Punktsystem ergibt somit quasi eine fortlaufende Bilanz des Verkehrsteilnahme-Lebens eines Kraftfahrzeugführers durch das Punktekonto. Demzufolge können je nach der Menge der Punkte, die sich für einen Verkehrsteilnehmer ergeben haben, von der Führerscheinbehörde abgestufte Maßnahmen ergriffen werden, um auf Fahrerlaubnisinhaber im Sinne einer Verbesserung ihres Verkehrsverhaltens einzuwirken.

Das Kraftfahrtbundesamt unterrichtet die örtlich zuständige Führerscheinstelle über im Verkehrszentralregister erfolgte Eintragungen und die dadurch angefallenen Punkte, damit die Fahrerlaubnisbehörde die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergreifen kann.

Fahrerlaubnisinhabern wird im Rahmen des Punktsystems auch die Möglichkeit eingeräumt, durch Teilnahme an Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischen Beratungen einen begrenzten Abbau bereits angesammelter Punkte zu erreichen (Bonussystem).

Bleiben Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde allerdings erfolglos, so muß beim Erreichen einer bestimmten Punktezahl die Fahrerlaubnis entzogen werden.