Die Maßnahmen der Führerscheinstelle nach dem Punktsystem

Ab Mai 2014 gilt ein neues Punktesystem. Mehr Informationen finden Sie hier.

Das Kraftfahrtbundesamt unterrichtet die örtlich zuständige Führerscheinstelle über im Verkehrszentralregister erfolgte Eintragungen und die dadurch angefallenen Punkte, damit die Fahrerlaubnisbehörde die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergreifen kann.

Im Rahmen des Punktesystems wird weitgehend auf eine freiwillige Selbsterziehung Wert gelegt. Das hat zur Folge, dass dem Betroffenen (anders als während der Probezeit) die Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht sofort aufgezwungen wird. Vielmehr erfolgen während des Anwachsens des Punktekontos im Laufe eines Kraftfahrerlebens gesetzlich einzuhaltende Warnschritte und die Anwendung eines abgestuftes Maßnahmesystems, die einer endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend vorgeschaltet sind.

8 bis 13 Punkte:

Der Betroffene wird auf seinen Punktestand hingewiesen; er wird verwarnt und es erfolgt ein Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar.

14 bis 17 Punkte:

Werden 14 Punkte erreicht, ohne dass zuvor ein Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgt war, wird das Punktekonto auf 13 Punkte herabgesetzt und die unterlassenen Maßnahmen für den Punktestand von 8 bis 13 werden nachgeholt.

Waren Verwarnung und Hinweis bereits erfolgt, ordnet die Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar an und setzt hierfür eine angemessene Frist (in der Regel sind 2 Monate angemessen).

Hat der Betroffenen jedoch in den letzten 5 Jahren schon einmal freiwillig oder auf Anordnung an einem Aufbauseminar teilgenommen, erfolgt nur eine zweite förmliche schriftliche Verwarnung.

Daneben muss die Fahrerlaubnisbehörde in beiden Fällen den Betroffenen auf die Möglichkeit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung aufmerksam machen und ihn darauf hinweisen, dass mit dem Erreichen von 18 Punkten seine Fahrerlaubnis entzogen wird.

18 Punkte:

Werden 18 Punkte erreicht, ohne dass zuvor eine erste Verwarnung und ein Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgt waren, wird das Punktekonto auf 13 Punkte herabgesetzt und die unterlassenen Maßnahmen für einen Punktestand von 8 bis 13 werden nachgeholt.

Werden 18 Punkte erreicht, ohne dass zuvor die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung gegeben worden waren, wird das Punktekonto auf 17 Punkte herabgesetzt und die unterlassenen Maßnahmen für einen Punktestand von 14 bis 17 werden nachgeholt.

Waren jedoch die vorgeschriebenen vorausgehenden Maßnahmen erfolgt, so ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen.