Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Beim Straßenverkehrsrecht handelt es sich um Bundesrecht auf dem Gebiet der sog. konkurrierenden Gesetzgebung.

Die Bundesländer dürfen Gesetze nur dann erlassen, wenn der Bund von seiner Gesetzgebungsbefugnis keinen Gebrauch macht. Seit jeher wird aber das Gesetzgebungsrecht vom Bund ausgeübt. Zentrale Rechtsnorm ist dabei das Straßenverkehrsgesetz; es regelt

  • die Zulassung der Personen und Kraftfahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr;
  • die Verwendung von Kennzeichen;
  • die Fahrerlaubnis (die Fahrerlaubnisarten, Probefahrerlaubnis, Erteilung, Nachweis, Entziehung, Fahrverbot);
  • die Folgen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis;
  • die Folgen des Kennzeichenmissbrauchs;
  • die Folgen des Feilbietens nicht genehmigter Fahrzeugteile;
  • die Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr;
  • die Grundlagen und Rechtsfolgen der Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten;
  • das Verkehrszentralregister;
  • die Schadensersatzhaftung der Halter und Führer von Kraftfahrzeugen;
  • die Ermächtigung des jeweils zuständigen Verkehrsministers, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Verkehrsflächen.

Darüber hinaus enthält das Straßenverkehrsgesetz aber auch die strafrechtliche Bestimmung über das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die zum Ordnungswidrigkeitenrecht gehörende Bußgeldvorschrift über die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, soweit nicht Strafvorschriften anwendbar sind.