Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Die StVZO ist wie die ranggleiche Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine vom Bundesministerium für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung.

Die aus dem Jahre 1937 stammende Fassung enthielt noch Regelungen über die Teilnahme von Personen und Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr. 1998 wurden aber die Regelungen über die Personen gestrichen. Sie finden sich jetzt in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wieder, so daß die StVZO mit der Grundregel über die Zulassung von Fahrzeugen beginnt. Die wesentlichen für alle Fahrzeuge geltenden technischen Vorschriften finden sich in der StVZO (lediglich einige Vorschriften zur Beleuchtung ergeben sich aus der StVO).

Die gewünschte möglichst einheitliche technische Entwicklung der Automobilkonstruktion erzwingt immer wieder von Zeit zu Zeit eine Abänderung der Richtlinien der Europäischen Union, die dann in nationales Recht, nämlich die StVZO, umgesetzt werden müssen.

Hieraus ergibt sich eine Riesenfülle von technischen Einzelvorschriften, die schwer zu überblicken und einzuhalten sind.