Der Verlauf eines Strafverfahrens

Im Gegensatz zum Ordnungswidrigkeitenrecht herrscht im Strafverfahrensrecht das sog. Legalitätsprinzip, d. h. jeder Polizeibeamte und jede sonstige mit der strafrechtlichen Ermittlungstätigkeit betraute Stelle ist verpflichtet, Tatbestände, die sich als strafbares Verhalten darstellen, von Amts wegen zu verfolgen.