Ein Unfall ist passiert

Unter einem Verkehrsunfall versteht man ein plötzliches, zumindest von einem der Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht und zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sach- oder Körperschaden führt.

Eine Gefährdung allein ist noch kein Unfall. Das zum Schaden führende Ereignis muß unmittelbar Folge eines Verkehrsvorgangs sein.

Gänzlich belanglos ist ein Schaden, bei dem üblicherweise nicht mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen ist. Die Grenze wird man etwa bei 25 € ziehen können.

Ist der Unfall passiert, ergeben sich in der Praxis vielfältige und nicht immer leicht überschaubare Rechtsverhältnisse. Es gibt die beteiligten Fahrzeugführer, die aber nicht personengleich sein müssen mit den Eigentümern und Haltern der Fahrzeuge. Es können Insassen oder Außenstehende beteiligt gewesen sein. Und hinter einigen Beteiligten stehen zunächst unsichtbar deren Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen.

Schon am Unfallort müssen oft bereits Entscheidungen mit erheblichen Folgewirkungen getroffen werden. Es gilt nun, auf jeden Fall am Unfallort zu verbleiben - sofern man nicht verletzt ist und ärztliche Hilfe braucht - und Ruhe zu bewahren, so schwer das auch manchmal fallen mag.

Es müssen möglichst vollständig alle erforderlichen Daten der Beteiligten festgehalten und vor allem auch die später dringend benötigten Beweise für das Unfallgeschehen selbst gesichert werden. Wenn Zeugen vor Ort sind, sollte man sich auf jeden Fall deren vollständige Namen und Anschriften geben lassen. Wichtig ist sehr oft auch, die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge zu fotografieren oder mit Kreidestrichen auf der Fahrbahn festzuhalten, da auch dies für die Beurteilung der Schuldfrage wichtig sein kann, aber die Unfallstelle in der Regel unverzüglich von den Fahrzeugen geräumt werden muss.

Soll die Polizei hinzugezogen werden? Dies ist je nach dem Unfallgeschehen unterschiedlich zu beantworten: Ist man sicher, dass man an dem Unfall wirklich die Alleinschuld trägt, und legen der Unfallgegner oder sonstige Beteiligte keinen Wert auf die Polizei, dann sollte man sie nicht herbeirufen, damit man sich ein überflüssiges Straf- oder Bußgeldverfahren erspart. Hat man aber diese Sicherheit nicht, dann ist es in der Regel gescheiter, zusätzlich zum eigenen Sammeln von Beweisen auch noch die Polizei ihre Arbeit verrichten zu lassen.

Auf keinen Fall sollte man vor Ort Schuldeingeständnisse ablegen oder sich gar zu bestimmten Schadensersatzleistungen verpflichten. Es besteht aber auch kein Anlass, mit anderen Beteiligten über die Schuldfrage zu streiten; das sollte besser hinterher in aller Ruhe geklärt werden.