Die gesetzlichen Grundlagen der Kfz-Versicherung

Die Regeln für die Versicherung von Kraftfahrzeugen im In- und Ausland finden sich in vielen europarechtlichen und nationalen Bestimmungen. Unmittelbare Gelten erlangen EU-Richtlinien - soweit sie nicht unmittelbare Rechtspositionen für die betroffenen EU-Bürger schaffen - erst durch ihre Umsetzung in nationales Recht.

Die wichtigsten inländischen Rechtsgrundlagen sind

  • das Versicherungsvertragsgesetz (VVG);
  • das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG);
  • die Kfz-Pflichtversicherungs-Verordnung (KfzPflVV);
  • das Auslands-Pflichtversicherungsgesetz (AuslPflVG).
  • die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) einschließlich der Tarifbestimmungen (TB);

Im VVG finden sich ganz allgemein für alle Versicherungszweige geltende grundsätzliche Bestimmungen über die Rechtsbeziehungen der Versicherungsnehmer und Versicherten zum Versicherungsunternehmen, mit dem ein bestimmter Versicherungsvertrag besteht. Für die Kfz-Versicherung bedeutsam sind insbesondere zwei Fälle aus dem VVG:

  • Die Versicherung kann sich bis auf Ausnahmen nur dann auf ihre Leistungsfreiheit wegen einer Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall berufen, wenn sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats gekündigt hat, nachdem sie von der Vertragsverletzung erfahren hat.
  • Hat die Versicherung einer am Versicherungsvertrag beteiligten Person den Versicherungsschutz versagt und will die betroffene Person ihren Anspruch erhalten, so muss sie ihn innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend machen.

Im PflVG und der dazu gehörigen KfzPflVV sowie im AuslPflVG wird im einzelnen geregelt, welche Kraftfahrzeuge von in- und ausländischen Haltern pflichtgemäß zu versichern sind und wie sich die Rechtsverhältnisse der Versicherungsunternehmen, der versicherten Personen und der durch ein Kfz Geschädigten zueinander verhalten und abgewickelt werden sollen.

Die AKB schließlich regeln jeweils Einzelrechte und -pflichten im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu seinem Versicherungsunternehmen. Es handelt sich insoweit um Allgemeine Geschäftsbedingungen; sie werden zusätzlich zu dem, was auf der Versicherungspolice steht, zum Inhalt des Versicherungsvertrages.