Auskunftsrecht des Betroffenen

Mit Wirkung zum 01.05.2014 wurde das alte Verkehrszentralregister durch das neue Fahreignungsregister abgelöst. Zentrale Fragen rund um die Punktebewehrung von Verkehrsverstößen wurden damit geändert. Informationen über das Fahreignungsregister finden sie hier.

Dem Betroffenen sind auf Antrag hin Auskunft über die im Verkehrszentralregister über ihn gespeicherten Eintragungen und über den Stand seines Punktekontos zu erteilen.

Diese Auskunft wird schriftlich erteilt und ist kostenlos.

Dem Antrag ist ein Identitätsnachweis beizufügen. Aus diesem Grund kann die Auskunft nicht über das Internet bezogen werden.