Zweck der Probezeit

Erwirbt jemand zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis, so wird ihm diese zunächst zur Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Ausgenommen hiervon sind Fahrerlaubnisse der Klassen M, L und T und S.

Während der Probezeit soll sich der - meist jüngere - Kraftfahrer im Verkehr bewähren. Durch ein abgestuftes System von Eingriffsmöglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde während der Probezeit sollen verkehrsrichtiges Verhalten und die Einsicht in zu Tage getretenes falsches Verhalten im Verkehr gefördert werden.

Die Probezeit wurde 1986 zur Bekämpfung des überdurchschnittlich hohen Unfallrisikos von Fahranfängern eingeführt und hat sich in der Praxis bewährt. Eine große Mehrheit von 80 % der Fahranfänger fällt während der Probezeit nicht auf. Dennoch liegt die Rate der Auffälligkeiten bei allen Fahrerlaubnisinhabern bei 8 %, während sie bei den Fahranfängern bei 14 % liegt. Weil sich gezeigt hat, daß Kraftfahrer, die als Fahranfänger besonders häufig auffallen, auch später wegen der Begehung von Verkehrsdelikten auffallend häufiger im Verkehrszentralregister eingetragen werden, hat es ich als sinnvoll erwiesen, mit den Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen gerade auf diese Gruppe von Kraftfahrern besonders einzuwirken.

Das Kraftfahrtbundesamt unterrichtet die örtlich zuständige Führerscheinstelle über im Verkehrszentralregister erfolgte Eintragungen und die dadurch angefallenen Punkte, damit die Fahrerlaubnisbehörde die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergreifen kann.