Die fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge

Es gibt eine Reihe von Fahrzeugen, die zwar mit Motorkraft betrieben werden, also Kraftfahrzeuge sind, für welche jedoch eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist.

Solche fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge dürfen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Fahrerlaubnisfrei sind folgende Fahrzeuge:

  • einspurige einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofas);

  • zulassungs- und betriebserlaubnisfreie einsitzige Kfz mit Elektroantrieb mit einem Leergewicht von höchstens 300 kg und einer Gesamtmasse von höchstens 500 kg und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 15 km/ h (motorisierte Krankenfahrstühle mit einer maximalen Breite von 110 cm);

  • zulassungs- und betriebserlaubnisfreie Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h;

  • einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Mofas dürfen nur geführt werden, wenn der Fahrer eine Prüfung abgelegt hat, mit der er den Nachweis geführt hat, dass er

  • ausreichende Kenntnis der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und

  • mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.