Die neuen Regeln zum Führerschein ab dem Jahr 2013

Die europäische Gesetzgebung macht auch vor dem Führerschein nicht Halt. Zu Beginn des Jahres 2013 treten einige merkliche Änderungen in Bezug auf den Führerschein in Deutschland in Kraft.

Führerschein befristet

In Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein wird der Führerschein in Deutschland ab dem 19.01.2013 zukünftig nur noch befristet für 15 Jahre erteilt. Nach Ablauf der 15 Jahre ist der Führerscheininhaber dann verpflichtet, sich bei der Behörde einen neuen Führerschein zu besorgen.

Der gewöhnliche Autofahrer erhält den neuen Führerschein zwar nach Ablauf der 15 Jahre ohne jegliche erneute Fahrprüfung und auch ohne gesundheitliche Untersuchung. Man muss sich jedoch beim Führerschein, vergleichbar dem Prozedere bei dem zeitlich limitierten Reisepass und Personalausweis, nach Ablauf der 15 Jahre auf einen Behördengang und auch auf anfallende Gebühren einrichten. Ebenfalls sind die Führerscheine alle 15 Jahre mit aktuellen Fotos des Inhabers auszustatten.

Inhaber „alter“ Führerscheine, sei es in klassisch grauer Form, in rosa Farbe oder in Scheckkartenformat, bleiben von der Regelungswut zunächst einmal verschont. Die alten Führerscheine besitzen noch bis 2032 Gültigkeit. Erst Ende des Jahres 2032 müssen dann alle Führerscheine den Vorgaben der 3. Führerscheinrichtlinie entsprechen.

Änderung der Fahrerlaubnisklassen

Auch bei den Fahrerlaubnisklassen hat der Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf ausgemacht. Insbesondere für motorisierte Zweiradfahrer haben die ab dem Jahr 2013 geltenden Vorschriften wesentliche Änderungen mit sich gebracht.

So wurde für Mopeds mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h eine neue Führerscheinklasse AM eingeführt. Das Mindestalter für diese Fahrzeuggruppe liegt unverändert bei 16 Jahren.

In die Klasse A1 fallen wie bisher Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³. Weggefallen ist für diese Fahrzeugklasse die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. 16- und 17jährige sind demnächst also deutlich schneller auf Deutschlands Straßen unterwegs. Neu hinzugefügt wurde aber die Einschränkung, dass das Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg betragen darf.

Aus der alten Führerscheinklasse A (leistungsbeschränkt) ist die neue Klasse A2 geworden. Sie gilt für Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Führerscheinneulinge dürfen ab 2013 also im Vergleich zur alten Klasse (bis 25 kW) mit Motorrädern unterwegs sein, die 10 KW stärker motorisiert sind.

Wer zukünftig auf Deutschlands Straßen ein Trike bewegen will, benötigt für sein Gefährt ab dem Jahr 2013 nicht mehr wie bisher einen Führerschein der Klasse B, sondern neuerdings eine Fahrerlaubnis der Klasse A. Weiter muss der Trike-Aspirant mindestens 21 Jahre alt sein.