Klassenberechtigungen - eingeschlossene Führerscheinklassen

Eine Reihe von Führerscheinklassen berechtigt den Inhaber gleichzeitig zum Führen von Fahrzeugen einer oder mehrerer anderer Klassen. Es berechtigen nämlich Fahrerlaubnisse der

  • Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1, M und S;
  • Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M und S;
  • Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, L und S;
  • Klasse C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1;
  • Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber D1 besitzt, und DE, sofern er die Klasse D besitzt;
  • Klasse C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen Be und D1E, sofern der Inhaber die Klasse D1 besitzt, und DE, sofern er die Klasse D besitzt;
  • Klasse D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1;
  • Klasse D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie C1E, sofern der Inhaber die Klasse C1 besitzt;
  • Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE sowie C1E, sofern der Inhaber die Klasse C1 besitzt;
  • Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, L und S.

Anwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Max Mustermann
Mustermann Kanzlei

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