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Klassenberechtigungen - eingeschlossene Führerscheinklassen
Eine Reihe von Führerscheinklassen berechtigt den Inhaber gleichzeitig zum Führen von Fahrzeugen einer oder mehrerer anderer Klassen. Es berechtigen nämlich Fahrerlaubnisse der
- Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1, M und S;
- Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M und S;
- Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, L und S;
- Klasse C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1;
- Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber D1 besitzt, und DE, sofern er die Klasse D besitzt;
- Klasse C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen Be und D1E, sofern der Inhaber die Klasse D1 besitzt, und DE, sofern er die Klasse D besitzt;
- Klasse D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1;
- Klasse D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie C1E, sofern der Inhaber die Klasse C1 besitzt;
- Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE sowie C1E, sofern der Inhaber die Klasse C1 besitzt;
- Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, L und S.
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