Rechtsanwalt Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, max@mustermann.de
Klassenberechtigungen - eingeschlossene Führerscheinklassen
Eine Reihe von Führerscheinklassen berechtigt den Inhaber gleichzeitig zum Führen von Fahrzeugen einer oder mehrerer anderer Klassen. Es berechtigen nämlich Fahrerlaubnisse der
- Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1, M und S;
- Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M und S;
- Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, L und S;
- Klasse C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1;
- Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber D1 besitzt, und DE, sofern er die Klasse D besitzt;
- Klasse C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen Be und D1E, sofern der Inhaber die Klasse D1 besitzt, und DE, sofern er die Klasse D besitzt;
- Klasse D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1;
- Klasse D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie C1E, sofern der Inhaber die Klasse C1 besitzt;
- Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE sowie C1E, sofern der Inhaber die Klasse C1 besitzt;
- Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, L und S.
Das könnte Sie auch interessieren:
Die neuen Regeln zum Führerschein ab dem Jahr 2013
Altersbeschränkungen für die motorisierte Verkehrsteilnahme
"Fahrerlaubnis" und "Führerschein"
Anwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Max Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Tel. 01234 / 56789
max@mustermann.de
Sie sind Anwalt/Anwältin
für Verkehrsrecht?
Dann könnte hier Ihr Name stehen.
Mehr erfahren…
