Die Allgemeinen Kraftfahrt-Versicherungsbedingungen (AKB)

Die Allgemeinen Kraftfahrt-Versicherungsbedingungen regeln jeweils Einzelrechte und -pflichten im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu seinem Versicherungsunternehmen.

Sie werden zusätzlich zu dem, was auf der Versicherungspolice steht, zum Inhalt des Versicherungsvertrages.

In früheren Zeiten, als das gesamte Kfz-Pflichtversicherungsrecht noch bis ins einzelne streng reglemtiert war, wurden die vom Versicherungsverband aufgestellten AKB nach Überprüfung durch die Versicherungsaufsichtsbehörde als quasi-gesetzliches Recht angewandt. Mit der europäischen Deregulierung hat sich der rechtliche Charakter der AKB zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschwächt.

Es ist zwar dem Versicherungsdachverband immer noch freigestellt, Muster-Bedingungen zu formulieren; ihre Anwendung kann jedoch dem einzelnen Versicherungsunternehmen nicht aufgezwungen werden. So gibt es jetzt in den AKB zahlreiche Öffnungsklauseln, wonach bestimmte Regelungsinhalte nur zur Anwendung kommen, wenn nichts Abweichendes zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen vereinbart ist.

Trotz dieser Entwicklung bleiben die Muster-AKB noch von großer Bedeutung für die Praxis. Teilweise setzen sie mehr ins Einzelne gehend Regelungen aus dem Pflichtversicherungsgesetz um, teilweise richten sich rechtswissenschaftliche Literatur und Rechtsprechung noch immer an den Paragraphen der derzeit empfohlenen AKB aus. Es ist auch nicht zu verkennen, dass sich die meisten Versicherungsunternehmen mit ihren Klauseln noch immer weitgehend an den gewohnten AKB-Rahmen halten.