Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die auf Grund zunehmender Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts sowie der Grundbestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes 1998 ergangene Fahrerlaubnis-Verordnung regelt in sehr ins Einzelne gehenden Bestimmungen das gesamte deutsche Fahrerlaubnisrecht.

Dies wurde auch deshalb nötig, weil in der Europäischen Union die internationalen Fahrerlaubnisklassen übereinstimmend eingeführt und in nationale Vorschriften umgesetzt werden mussten. In die Fahrerlaubnis-Verordnung sind somit insbesondere die Regelungen der verschiedenen Führerscheinrichtlinien der Europäischen Union eingearbeitet.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung enthält im wesentlichen Regelungen auf folgenden Gebieten:

  • die Grundregeln über die Teilnahme am Straßenverkehr (Verkehrstüchtigkeit)
  • das Führen von Kraftfahrzeugen
    • die Erlaubnispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
    • das Führen von Mofas
    • die Fahrerlaubnisklassen
    • die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Neu - und Wiedererteilung
    • die Sonderbestimmungen für das Fähren von Dienstfahrzeugen
    • die Fahrerlaubnis auf Probe
    • das Punktsystem
    • die Sonderbestimmungen für Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen und die Fahrgastbeförderung
  • die Fahrerlaubnisregister und das Verkehrszentralregister
  • die Anerkennung von Personen und Institutionen für bestimmte Aufgaben (Prüfer, MPU-Stellen, Ärzte, Fahrschulen, besondere Aufbauseminaranbieter usw.)
  • die Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Schließlich gehören zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine große Anzahl von Anlagen, die im einzelnen Regelungen enthalten, die für die Durchführung der Verordnung erforderlich sind. Die wichtigsten in den Anlagen geregelten Teilgebiete sind

  • die Mofa-Prüfbescheinigung
  • die Umtauschregeln für alte in neue Führerscheine
  • die Bestimmungen über die Mängel, die zu ganz oder teilweise fehlender Eignung führen können
  • die ärztliche Eignungsuntersuchung für Lkw- und Busfahrer
  • die Vorschriften über die Fahrerlaubnisprüfungen
  • die Führerschein-Muster
  • die auf dem Führerschein in Feld 12 einzutragenden Schlüsselzahlen (Auflagen, Einschränkungen)
  • die Bewertung in A- und B-Verstöße für die Probefahrerlaubnis
  • die Bewertung der Verkehrsverstöße für das Punktsystem
  • Voraussetzung für die Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung und die Grundsätze für die Durchführung der Eignungsuntersuchung.