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Die Kfz-Versicherungszweige
Es ist möglich, sich oder ein Kfz auf vielerlei Art zu versichern. Je nach der gewählten Versicherungsart schützt man damit entweder mögliche fremde an einem Unfall Beteiligte, sich selbst oder das eigene Fahrzeug gegen mögliche Risiken.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Versicherung besteht nur in Bezug auf mögliche haftungsrechtliche Schadensersatzansprüche, denen man als Folge der Kfz-Benutzung ausgesetzt sein kann. Alle anderen mit dem Betrieb eines Kfz zusammenhängenden Risiken können freiwillig versichert werden, ohne dass dazu ein Zwang besteht.
Es sind folgende Versicherungszweige zu unterscheiden:
- die gesetzliche Haftpflichtversicherung,
- die Teilkasko- bzw. Fahrzeugteilversicherung,
- die Vollkasko- bzw. Fahrzeugvollversicherung,
- die Insassen-Unfallversicherung.
In einem weiteren Sinn gehört in diesen Zusammenhang auch eine Rechtsschutzversicherung, soweit es sich entweder um eine Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung oder eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung handelt.
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