Die "Unfallhelfer"

Unfall - wer hilft jetzt weiter?

Muss nach dem Unfall das nicht mehr fahrbereite Auto abgeschleppt werden, kann es passieren, dass der freundliche Abschlepper gleich eine Werkstatt zur Unterbringung des Wagens empfiehlt.

Dort ergibt sich, dass die Werkstatt auch einen Kfz-Sachverständigen "an der Hand" hat und auch eine angeschlossene Autovermietung besitzt, die dem am Unfall Unschuldigen sofort einen Mietwagen zum sog. Unfalltarif zur Verfügung stellt. Es müssen nur ein paar Unterschriften geleistet werden, und schon scheint die gesamte Abwicklung des Unfallschadens in fachkundigen Händen zu liegen. Vor solchen Unfallhelfer-Ringen muss aber gewarnt werden.

Noch bevor die eigentlichen Haftungsfragen geklärt sind, hat das "Opfer" eines solchen Ringes bereits Verträge unterschrieben und seine Schadensersatzansprüche, die er gegen den Unfallgegner hat oder zu haben glaubt, an verschiedene Unternehmer abgetreten. Wenn etwas bei der Schadenregulierung schief geht, oder wenn ein Prozess nötig wird, um die Ansprüche gegen eine zahlungsunwillige Versicherung durchzusetzen, dann schuldet man unversehens selbst als Auftraggeber den diversen beteiligten Unternehmern die ihnen jeweils zustehende Vergütung.

Besonders schmerzlich ist das, wenn sich erst später herausstellt, daß man wegen einer prozentualen Mithaftung nur teilweise Ersatz bekommt, man aber alle Ansprüche der seinerzeit so hilfsbereiten Unfallhelfer voll erfüllen muss.

Dabei hat der Geschädigte das Recht, sich ein Abschleppunternehmen, seine Werkstatt, einen Sachverständigen und auch eine Autovermietung selbst auszusuchen. Er wird dies am besten dann tun, wenn einigermaßen klar ist, dass er auch vollen Ersatz von seinem Unfallgegner bzw. der hinter diesem stehenden Versicherung erhalten wird.

Am sichersten begleitet den Geschädigten nach einem Unfall ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt durch die unbekannten Gefilde.